A 37 – AS Misburg – AS Beinhorn, Grunderneuerung

  • Auftraggeber:
    Die Autobahn GmbH des Bundes
    Niederlassung Nordwest
    Außenstelle Hannover
  • Projekt:
    Grunderneuerung der BAB 37 zwischen der AS Misburg und der AS Beinhorn
  • Projektbeschreibung:
    • Die A 37 soll grunderneuert werden. Das Teilstück der A 37 verläuft vom Messeschnellweg (B 3) kommend, von der Anschlussstelle Hannover-Misburg (km 17,800, Abs. 30, Stat. 0,0) in nordöstliche Richtung durch das Altwarmbüchener Moor und geht westlich von Burgdorf hinter der Anschlussstelle Beinhorn (km 27,419, Abschnitt 50, Stat. 4,353) in die Bundesstraße 3 über.
    • Die A 37 kreuzt im Streckenverlauf die BAB 2 in Höhe km 19,862 (AK Buchholz) und im weiteren Verlauf in km 23,100 die BAB 7 (AK Kirchhorst).
    • Die A 37 wurde Anfang der 1980-Jahre in einem Regelquerschnitt RQ 26 (4-streifig, Fahrbahnbreiten je 3,50 m, Standstreifen 2,50 m, Mittelstreifenbreite 3,0 m) neu hergestellt.
    • Im Mittelstreifen und am äußeren Fahrbahnrand verlaufen die Entwässerungseinrichtungen in Betonbauweise, die überwiegend in offene Vorfluter entwässern.
    • Im Streckenabschnitt befinden sich ca. 15 Verkehrszeichenbrücken und 18 Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA-Anlagen).
    • Im Zuge der A 37 befinden sich ein Überführungsbauwerk und neun Unterführungsbauwerke.
    • Die Grunderneuerung umfasst neben der Erneuerung des Straßenoberbaus u. a. die Erneuerung der Schutz- und Leiteinrichtung, die Erneuerung der Beschilderung, die Sanierung bzw. den Ersatzneubau von VBA-Anlagen, die Entwässerung sowie Bauwerkinstandsetzungen.
  • Leistungen/Besonderheiten:
    • Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI Lph 3, 5, 6 und 8
    • Erstellung der Verkehrsführungspläne für alle Bauphasen
    • Erstellung der Umleitungspläne in Abstimmung mit Verkehrsbehörden, Polizei und Dritten
    • Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücken) gem. § 43 HOAI Lph. 6 und
    • Abstimmung mit den Herstellerfirmen für Lager und Übergangskonstruktionen bezüglich des Bauwerks AW 3
    • Prüfung der Bauwerkslisten auf Plausibilität und Vollständigkeit sowie Fortschreibung während der Lph. 6 und 8
  • Leistungszeitraum:
    seit 04/2021